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Staatliche Schnüffelei bei Psychotherapeuten verfassungswidrig

08.11.2007: Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung morgen im Bundestag

Das geplante Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung, das morgen im Bundestag verabschiedet werden soll, ist verfassungswidrig. "Die staatliche Schnüffelei bei Psychotherapeuten ist inakzeptabel", kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Gespräche zwischen Psychotherapeuten und ihren Patienten gehören zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, der nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts unantastbar ist und in dem der Staat nicht verdeckt ermitteln darf.

"Das Bundesverfassungsgericht hat z. B. die Gespräche von Geistlichen aufgrund ihres höchstpersönlichen Charakters grundsätzlich vor staatlicher Überwachung geschützt", stellt Rainer Richter fest. "Welcher Unterschied zwischen den Gesprächen von Geistlichen und Psychotherapeuten besteht, kann die Bundesregierung nicht erklären. Das Gesetz hat an dieser Stelle einen klaren logischen Bruch." Die BPtK fordert ein "absolutes Verbot verdeckter Ermittlungen bei Psychotherapeuten".

Hintergrund: Das geplante Telekommunikationsüberwachungsgesetz schützt Geistliche, Abgeordnete und Strafverteidiger grundsätzlich vor staatlichem Abhören von Telefongesprächen und sonstigen verdeckten Ermittlungen. Bei Psychotherapeuten bricht das Gesetz jedoch mit Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat. Danach ist ein Kernbereich der privaten Lebensgestaltung auch bei der Verfolgung schwerer Straftaten vor verdeckten staatlichen Ermittlungen zu schützen (Az. 1 BvR 668/04, 2 BvR 308/04, 2 BvR 2099/04). Dieser Kernbereich umfasst die Kommunikation mit einer Vertrauensperson, beispielsweise über innerste Gefühle, Überlegungen, Ansichten oder Erlebnisse höchstpersönlicher Art. Dazu zählt der Gesetzgeber die Gespräche mit Geistlichen, nicht aber mit Psychotherapeuten. Das geplante Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung erlaubt, Telefongespräche von Psychotherapeuten heimlich zu überwachen.

Der schutzwürdige Charakter von psychotherapeutischen Gesprächen: "Psychotherapeut und Patient führen am Telefon persönliche Gespräche, für die ein uneingeschränktes Vertrauen notwendig ist", erläutert Richter. Der erste Kontakt zum Psychotherapeuten erfolge fast immer telefonisch. Um Dringlichkeit, Schwere und Suizidgefahr abschätzen zu können, sei es für den Therapeuten notwendig, Patienten um Auskünfte über Details seines psychischen Befindens zu bitten. "Für viele Patienten ist bereits heute die Hemmschwelle, sich an einen Psychotherapeuten zu wenden, hoch. Sie fürchten private und berufliche Benachteiligungen, wenn Dritte erfahren, dass sie psychisch krank sind", erklärt der BPtK-Präsident. Die Möglichkeit, dass Telefongespräche von Psychotherapeuten polizeilich überwacht werden, verstärke diese Hemmschwelle weiter. "Psychisch kranke Menschen werden zukünftig noch häufiger als bisher davon zurückschrecken, sich behandeln zu lassen."

Anderseits nutzen Psychotherapeuten Telefongespräche zur Krisenintervention, beispielsweise um Suizidversuchen des Patienten oder der Gefährdung anderer zu begegnen. "Die Vorstellung, dass ein Patient in diesen Krisensituationen den telefonischen Kontakt zum Psychotherapeuten scheut, weil eventuell die Polizei mithört, ist therapeutisch inakzeptabel", betont Richter.


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