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Der Deutsche Psychotherapeutentag


Wissenswertes zum Deutschen Psychotherapeutentag

Der Deutsche Psychotherapeutentag (DPT) ist die Bezeichnung für die Sitzung der Bundesdelegiertenversammlung der Bundespsychotherapeutenkammer.

Die Bundesdelegiertenversammlung

Die Bundesdelegiertenversammlung besteht aus den von den Psychotherapeutenkammern der Länder nach Landesrecht bestimmten Bundesdelegierten bzw. deren Stellvertretern. Die Bundesdelegierten bzw. deren Stellvertreter werden nach dem Grundsatz bestimmt, dass die Berufe der Psychologischen Psychotherapeuten sowie der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Verhältnis ihrer Vertretung in den Kammerversammlungen repräsentiert sein sollen.

Gegenwärtig umfasst die Bundesdelegiertenversammlung 105 Bundesdelegierte.

Die Deutschen Psychotherapeutentage finden mindestens einmal im Jahr statt, in der Regel jedoch zweimal jährlich. Der Bundesvorstand kann aus einem wichtigen Grund eine außerordentliche Bundesdelegiertenversammlung beschließen.

Die Bundesdelegiertenversammlung wählt zu Beginn ihrer Amtsperiode aus ihrer Mitte einen Versammlungsleiter und zwei stellvertretende Verrsammlungsleiter. Die Amtszeit der Versammlungsleitung beträgt vier Jahre.

Amtierende Versammlungsleitung

  • Jürgen Hardt (Versammlungsleiter)
  • Inge Berns (stellvertretende Versammlungsleiterin,
  • Vertreterin der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten)
  • Wolfgang Schreck (stellvertretender Versammlungsleiter)

Aufgaben der Bundesdelegiertenversammlung

Nach §4 Abs. 3 der Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer obliegen der Bundesdelegiertenversammlung folgende Aufgaben:

Die Bundesdelegiertenversammlung


  • beschließt die Leitlinien der Politik der Bundespsychotherapeutenkammer,
  • beschließt die Satzung der Bundespsychotherapeutenkammer,
  • beschließt die Geschäftsordnung der Bundesdelegiertenversammlung, diese gilt für die übrigen Organe und Gremien entsprechend. Grundsätzliche Abweichungen sind von der Bundesdelegiertenversammlung zu genehmigen,
  • wählt den Bundesvorstand,
  • nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstands sowie die Jahresrechnung entgegen und beschließt über seine Entlastung,
  • bildet einen Finanzausschuss,
  • kann weitere Ausschüsse bzw. Kommissionen zur ständigen oder vorübergehenden Bearbeitung einzelner Arbeitsbereiche bilden,
  • beschließt den Haushalt,
  • beschließt die Beitragsordnung,
  • beschließt die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrags,
  • erlässt eine Reisekosten- und Entschädigungsordnung.



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