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Bundesrat zur Gesundheitsreform

Die unionsregierten Länder haben am 15. Dezember 2006 im Bundesrat wieder ihre Chancen wahrgenommen, Einfluss auf die Gesundheitsreform ("GKV-Wettbewerbstärkungsgesetz") zu nehmen.

Hauptstreitpunkt sind die finanziel-len Auswirkungen des Risikostrukturausgleichs für die Bundesländer. Im Einzelnen fordert der Bundesrat zahlreiche Änderungen, die auch die Arbeit von Psychotherapeuten betreffen werden:

  • Vergütung: Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen soll auch weiterhin als Einzelleistung bei angemessener Vergütung pro Zeiteinheit erfolgen (§ 87 SGB V). Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 85 SGB V würden die regionalen Gebührenordnungen nicht mehr nach Maßgabe der Vorgaben des Bewer-tungsausschusses, sondern nur noch auf der Grundlage der Vorgaben abge-schlossen.
  • Neue Versorgungsstrukturen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Dienstleistungsgesellschaften der KVen nach § 77a SGB V sollen Vertragspartner bei allen neuen Versorgungsformen (§§ 3b und c sowie § 140b SGB V) werden.
  • PKV-Basistarif: Versorgungs- und Vergütungsverträge sollen KBV/KVen und private Krankenversicherungen miteinander schließen. Leistungserbringer können diesen Verträgen beitreten.
  • Palliativversorgung: Ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V) ist als inte-grative, multiprofessionelle Leistung zu verstehen und erfordert daher die Einbe-ziehung von Leistungsanbietern, insbesondere aus den Berufsfeldern Sozialarbeit, Seelsorge, Psychologie und Physiotherapie.
  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Hauptamtlichkeit der unparteiischen Vorsitzenden, Ehrenamtlichkeit der Bänke (Leistungserbringer und GKV), Zu-stimmung der Bundesländer zur Rechtsverordnung, die Aufgaben und Struktur des G-BA konkretisieren wird (§ 91 SGB V).
  • Fortbildungspflicht im stationären Bereich: Fortbildungspflicht soll künftig auch für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (§ 137 SGB V) bestehen.
  • Qualitätsberichte der Krankenhäuser: Der G-BA legt Kriterien für Qualitätsberichte im stationären Sektor fest. Die BPtK soll ein Anhörungsrecht (§ 137
  • SGB V) erhalten.

Für einzelne Änderungsvorschläge des Bundesrates haben die Psychotherapeutenkammern der Länder mit abgestimmten Stellungnahmen zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geworben. In Gesprächen mit Vertretern der Landesgesundheitsministerien konnten die Psychotherapeutenkammern ihre Positionen der Psychotherapie erläutern. Die BPtK hat die Landeskammern bei diesem Vorgehen unterstützt.

Weitere Termine

  • 10. Januar 2007: Gespräch der Parteivorsitzenden
  • 15. - 17. Januar 2007: Gesundheitsauschuss des Deutschen Bundestages
  • 19. Januar 2007: 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag
  • 16. Februar 2007: voraussichtlich abschließendes Votum des Bundesrates einer Stellungnahme zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz


verwandte Dokumente

Stellungnahme der BPtK zum GKV-WSG

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